Wahlverfahren Gemeinde Schenefeld und Kreis Steinburg

Wie wird in der Gemeinde Schenefeld gewählt?

Wer steht zur Wahl?

 

In den Kommunalwahlen werden in Schleswig-Holstein die Gemeindewahlen und die Kreiswahlen organisatorisch zusammengefasst:

  • In den Gemeindewahlen werden die Gemeindevertretungen für mehr als 1.000 Gemeinden in Schleswig-Holstein bestimmt.
  • In den Kreiswahlen werden die Kreistage in den elf Landkreisen des Landes gewählt.

Wahlberechtigt ist, wer EU-Bürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein wohnt.

 

Gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein wohnt. Wahlbewerber können als unmittelbare Bewerber sowohl als Vertreter einer Partei oder einer Wählergruppe als auch als Einzelbewerber vorgeschlagen werden. Parteien und Wählergruppen können darüber hinaus Listenwahlvorschläge einreichen, die beim Verhältnisausgleich berücksichtigt werden.

Die Amtsdauer der Gemeinde- und Kreisvertretungen beträgt seit den Wahlen 1998 fünf Jahre, vorher vier Jahre.

Das Wahlsystem

Muster des Stimmzettels an Beispiel der Wahlkreises 2.
Muster des Stimmzettels für die Gemeindewahl am Beispiel der Wahlkreises 2.

 

 

In der Gemeinde- und in der Kreiswahl gilt nach § 7 GKWK ein System der Mehrheitswahl mit Verhältnisausgleich. Die Zahl der Sitze in der Gemeinde- oder Kreisvertretung wird dazu unterteilt in Sitze der „unmittelbaren Vertreterinnen und Vertreter“ und Sitze der „Listenvertreterinnen und Listenvertreter“

 

Schenefeld hat über 2.500 und weniger als 10.000 Einwohner und somit eine Gemeindevertretung mit 17 Gemeindevertreterinnen/er.

 

Schenefeld hat drei Wahlkreise, für die die kandidierenden Parteien jeweils drei unmittelbare Kandidaten aufgestellt haben. Jede wahlberechtigte Person hat bis zu drei Stimmen, kann aber nur die Kandidaten in seinem Wahlkreis wählen.

 

  • Mehrheitswahl: Diejenigen, die die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhalten, sind als unmittelbare Vertreterinnen oder Vertreter gewählt.
  • Verhältnisausgleich: Die restlichen Sitze („Listenvertreterinnen und Listenvertreter“) werden nach Listen, denen die Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber angehören können, verteilt.

Die Kandidaten und ihre Programme finden Sie auf den Internet-Seiten der drei Parteien:

Kreiswahl

Muster des Stimmzettels für die Kreiswahl im Wahlkreis 15
Muster des Stimmzettels für die Kreiswahl im Wahlkreis 15

Für die Kreiswahl im Kreis Steinburg gibt es einen zweiten Stimmzettel.

 

Schenefeld gehört zum Wahlkreis 15 der folgende Gemeinden umfasst:

  • Schenefeld
  • Aasbüttel
  • Christinenthal
  • Looft
  • Oldenborstel
  • Pöschendorf
  • Puls
  • Reher
  • Warringholz
  • Peissen
  • Silzen

Für diese Wahl hat jede wahlberechtigte Person eine Stimme.

 

Dem Kreistag Steinburg gehören aktuell 54 Abgeordnete an.

 

Nutzen Sie bitte Ihr wertvolles demokratische Recht und gehen am 14. Mai 2023 zur Wahl.

 

Die Wahllokale finden Sie:

  • Wahlkreis 1: Feuerwehrgerätehaus - Zum Erlengrund 1
  • Wahlkreis 2: Amtsverwaltung Schenefeld - Holstenstraße 42-48
  • Wahlkreis 3: Amtsverwaltung Schenefeld - Holstenstraße 42-48

Briefwahl ist grundsätzlich noch bis Freitag 12:00 Uhr möglich.

 

Die Wahllokale haben an Sonntag von 08:00 Uhr  bis 18:00 Uhr geöffnet. Die anschließende Auszählung ist öffentlich.

 

Alle ehrenamtlich engagierten Kandidatinnen/en freuen sich auf Ihre zahlreiche Teilnahme!

 

Mit freundlichen Grüßen
Johann Hansen
Bürgermeister